Persönliche Daten im Lebenslauf

Tipps zu den Angaben

Persönliche Daten im Lebenslauf sind ein Muss. Schließlich möchte der Personaler wissen, wessen Bewerbung er in den Händen hält. Aber noch aus einem anderen Grund sind die persönlichen Angaben unbedingt zu erwähnen: Nur so weiß die Personalabteilung, wie und an wen die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch geschrieben werden kann.

Persönliche Daten im Lebenslauf: Was ist damit gemeint?

Persönliche Daten im Lebenslauf und Anschreiben werden auch als Personalien, Angaben zur Person oder Personaldaten bezeichnet. Damit meint man in der Regel diejenigen Informationen, die dazu dienen, die Person des Bewerbers näher zu kennzeichnen.

Dazu gehören also:

  • Name
  • Geburtsdatum und -ort
  • Staatsangehörigkeit
  • Familienstand
  • Telefonnummer, E-Mail Adresse

Jedoch nicht alle diese Angaben müssen in der Bewerbung zwingend erwähnt werden. Meist unterscheidet man zwischen Standardangaben und optionalen Angaben.

Unterschied zwischen Standardangaben und optionalen Angaben

Die Standardangaben sind diejenigen persönlichen Daten, die Sie unbedingt im Lebenslauf erwähnen sollten, damit Ihre Bewerbung als vollständig gilt. Bedenken Sie bitte immer: Der Personaler hat in aller Regel nur sehr wenig Zeit, sich Ihre Unterlagen anzusehen.

Daher muss ihn Ihre Bewerbung schon auf den ersten Blick überzeugen. Fehler oder unvollständige Angaben in den Unterlagen bringen ihn eher dazu, ihre Bewerbung auszusortieren. Denn damit senden Sie eine Botschaft: Dass Sie sich nicht genug Zeit genommen haben, die Bewerbung noch einmal zu kontrollieren. Bei dem Personaler kommt damit an, dass Ihnen die Stelle wohl nicht so wichtig sein kann. Sonst hätten Sie beim Schreiben der Bewerbung wohl mehr Sorgfalt walten lassen.

Sie sehen also: Schon so selbstverständliche Dinge wie die persönlichen Angaben im Lebenslauf sind äußerst wichtig, wenn Sie Erfolg bei Ihrer Bewerbung haben möchten. Gehen Sie daher auch diese mit größtmöglicher Gewissenhaftigkeit an.

Standardangaben zur Person

Nun aber zurück zu den Angaben, die standardmäßig in jeden Lebenslauf und Anschreiben gehören und damit unter keinen Umständen vergessen werden dürfen.

Dazu gehören:

  • Vollständiger Name: An diese Stelle gehört der komplette Vor- und Zuname. Sollten Sie einen Doktortitel haben, ist dieser ohnehin Bestandteil des Namens und muss daher aufgeführt werden. Aber auch andere akademische Grade können an dieser Stelle genannt werden. Unser Tipp: Wenn Sie auf ein Bewerbungsfoto verzichten und einen Namen haben, den beide Geschlechter verwenden können (zum Beispiel Kim), sollten Sie „Frau“ oder „Herr“ zusätzlich zu Ihrem Vor- und Zunamen erwähnen. So kommt der Personaler nicht in die Bredouille, Sie falsch anzusprechen.
  • Geburtsdatum: Auch wenn sich Personalverantwortliche gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht von dem Alter abschrecken lassen dürfen, ist es für einige trotzdem ein Kriterium. Umkehrt kann es für Bewerber aber auch der ausschlaggebende Punkt sein, um zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Und zwar dann, wenn für die ausgeschriebene Stelle mehrere Jahre Berufserfahrung Voraussetzung sind. Denn die wird jemand, der frisch von der Uni kommt, in der Regel noch nicht haben.
  • Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse: Diese Angaben dienen dazu, dass die Personalabteilung Sie kontaktieren kann. Achten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass die Angaben vollständig, aktuell und fehlerfrei sind.

Optionale Angaben im Lebenslauf und Anschreiben

Bei den optionalen Angaben können Sie frei entscheiden, ob Sie diese in Ihrer Bewerbung erwähnen möchten, oder eben nicht. Unter Umständen kann es jedoch eine gute Idee sein:

  • Staatsangehörigkeit: In der Regel wird es keine Rolle spielen, welche Staatsangehörigkeit Bewerber haben. Kommen Sie allerdings nicht aus dem EU-Ausland, sollte das der Arbeitgeber wissen. Für Ihre Einstellung muss er in diesem Fall nämlich weitere Formalitäten beachten.
  • Familienstand: Ob ledig oder verheiratet ist meist zweitrangig. Interessant wird es aber, wenn Sie Kinder haben, denn dann möchte der Arbeitgeber wissen, ob Sie trotzdem uneingeschränkt arbeiten können. Erwähnen Sie daher die Zahl der Kinder und fügen Sie den Zusatz „Betreuung gesichert“ hinzu. Natürlich nur für den Fall, dass das auch der Realität entspricht.
  • Konfession: Wenn der Arbeitgeber ein kirchlicher Träger ist, sollten Sie ihre Konfession erwähnen. In allen anderen Fällen müssen Sie diese Angabe im Lebenslauf und Anschreiben nicht machen.

Unser Tipp: Wenn Sie eine der Vorlagen für Ihren Lebenslauf nutzen, können Sie sich an den dortigen Angaben orientieren. Hier sehen Sie, auf welche Angaben Sie in Ihrem Schreiben nicht verzichten dürfen, vor allem aber auch, in welcher Form und an welcher Stelle im Lebenslauf und Anschreiben diese erwähnt werden. Das erleichtert Ihnen die Bewerbung.