EDV-Kenntnisse im Lebenslauf

So geben Sie diese an

In einigen Stellenbeschreibungen ist heute immer noch von EDV-Kenntnissen die Rede. Was Personaler damit meinen und wie Bewerber mit diesem Begriff umgehen, lesen Sie hier in unseren Tipps…

EDV-Kenntnisse: Was meinen Personaler damit?

Der Begriff EDV ist zunächst einmal eine Abkürzung. Er steht für Elektronische Datenverarbeitung. Vereinfacht gesagt versteht man darunter Kenntnisse und Fähigkeiten, die man benötigt, um mit dem Computer umzugehen. Der Begriff hat schon einige Jahrzehnte auf dem Buckel und wird daher heute in Stellenanzeigen immer weniger gebraucht.

Stattdessen werden häufig die konkreten Qualifikationen genannt, die Bewerber in Bezug auf Software und Programme mitbringen sollten. Das kann zum Beispiel so aussehen:

„Der geeignete Kandidat verfügt über Kenntnisse in

  • Textverarbeitung mit WORD
  • Erstellung von Präsentationen mit PowerPoint
  • Tabellenkalkulation mit Excel
  • Bildbearbeitung mit Photoshop“

Damit sind im Prinzip die grundlegenden EDV-Kenntnisse gemeint, die man heutzutage für nahezu jeden Job braucht. Daneben gibt es aber auch diejenigen Qualifikationen, die zu den fortgeschrittenen zählen und sich daher eher an IT-Fachkräfte richten:

  • bestimmte Programmiersprachen (Python, C, JavaScript…)
  • Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken
  • bestimmte Werkzeuge (Command, HP Mercury WinRunner…)
  • CRM-Systeme
  • ERP-Systeme

Begriff ist weit gefasst

Das deutet schon darauf hin, dass der Begriff sehr vielschichtig ist. Für Bewerber liegen darin Chancen und Gefahren zugleich. Denn auf der einen Seite sollten Sie Ihre EDV-Kenntnisse so konkret wie möglich benennen und beschreiben. Auf der anderen Seite sollten Sie das aber nicht uferlos tun. Denn der Lebenslauf und das Anschreiben dienen dazu, dem Personaler in aller Kürze Ihre Vorzüge deutlich zu machen. Mit epischen Ausführungen in Bezug auf Ihre Computer-Kenntnisse werden Sie das nicht erreichen. Im Gegenteil, Ihre Bewerbung könnte so schnell auf dem Absagestapel landen.

EDV-Kenntnisse in der Bewerbung

Stellt sich also die Frage, an welcher Stelle in der Bewerbung die Computer-Kenntnisse aufgeführt und wie ausführlich sie dabei beschrieben werden sollen. Grundsätzlich sollten EDV-Kenntnisse stichwortartig im Lebenslauf erwähnt werden. Wenn es sich um einen Job handelt, bei dem die Computer-Kenntnisse nur von untergeordneter Bedeutung sind, sollten diese auch nur kurz zur Sprache kommen.

Meist werden sie dabei am Ende des Lebenslaufs kurz angesprochen, in der Regel unter der Überschrift „Weitere Kenntnisse“, „Besondere Fähigkeiten“, „Kenntnisse und Fähigkeiten“ oder etwas Vergleichbarem. Die EDV-Kenntnisse werden dabei nicht nur kurz erwähnt, sondern sollten auch aussagekräftig gekennzeichnet werden. Die Kriterien

  • sehr gut
  • gut
  • Grundkenntnisse

haben sich dabei bewährt.

Eine andere Möglichkeit der Beurteilung der eigenen Computer-Kenntnisse ist die Häufigkeit der Anwendung. Das gibt dem Personaler einen guten Überblick darüber, wie oft Sie mit den entsprechenden Programmen gearbeitet haben und ob Sie unter Umständen eine erneute Einarbeitung benötigen.

Dies können Sie so angeben:

  • ständige Anwendung
  • häufige Anwendung
  • gelegentliche Anwendung

Wenn Sie sich auf Jobs bewerben, die im IT-Sektor angesiedelt sind, empfiehlt es sich, in der Bewerbung noch detaillierter auf die Kenntnisse einzugehen. Beispiel:

„Seit meinem Studium der Informatik in den Jahren 2011-2017 beschäftige ich mich mit verschiedenen Programmiersprachen. Darunter…“

Weitere Tipps zu den EDV-Kenntnissen in der Bewerbung

Auch in Bezug auf die Software-Skills gilt, dass Sie als Bewerber bitte immer bei der Wahrheit bleiben sollten. Unwahre Angaben oder Einschätzungen, die nicht der Realität entsprechen, werden über kurz oder lang auffallen. Und das kann weitreichende Konsequenzen haben, die bis hin zu einer Kündigung führen können.

Und noch ein weiterer Tipp: Sprechen Sie in Ihrer Bewerbung bitte nur dann von EDV-Kenntnissen, wenn diese auch im Stellenangebot zu bezeichnet werden. Denn der Begriff an sich, wird schon viele Jahre benutzt und kann daher schnell veraltet klingen. Wenn jedoch in der Firma, in der Sie sich bewerben, dieser Begriff genannt wird, spricht nichts dagegen, ihn ebenfalls zu verwenden. Im Gegenteil, damit zeigen Sie sogar, dass Sie die Stellenausschreibung sehr genau gelesen haben.

In allen anderen Fällen sollten Sie jedoch lieber auf die Bezeichnung IT-Kenntnisse ausweichen. Diese macht einen aktuelleren Eindruck – was sich auf die komplette Bewerbung auswirken kann.