Auslandserfahrungen

So punkten Sie im Lebenslauf

Bewerber müssen sich heute gegen eine große Konkurrenz durchsetzen. Auslandserfahrung kommt den meisten da gerade recht, um sich als interessanten Kandidaten zu präsentieren. Allerdings gilt auch bei diesem Punkt der Bewerbung: Setzen Sie ihn durchdacht und an der richtigen Stelle ein…

Auslandserfahrung: Immer hervorheben?

Grundsätzlich gilt bei einer Bewerbung, dass Sie immer auf Relevanz achten sollten. Bedeutet konkret: Schauen Sie sich die Stellenausschreibung genau an und gehen Sie auf die wichtigen Punkte ein. Das bezieht sich auch auf die Auslandserfahrung. Wenn ein Aufenthalt im Ausland und Sprachkenntnisse für den Job irrelevant sind, müssen Sie diese auch nicht gesondert erwähnen.

Was gehört zur Auslandserfahrung hinzu?

Nicht alle Tätigkeiten, die Sie im Ausland absolviert haben, gehören in der Bewerbung auch zwingend unter den Punkt Auslandserfahrung. Streng genommen zählen dazu:

  • Sprachreisen
  • Semester im Ausland
  • Au Pair Aufenthalte
  • Work and Travel-Programme

Haben Sie dagegen ein Praktikum im Ausland absolviert oder gar für einen Arbeitgeber eine gewisse Zeit im Ausland gearbeitet, zählt das unter den Punkt „Berufserfahrung“.

Grundsätzlich gilt, dass längere Aufenthalte im Ausland unbedingt in der Bewerbung erwähnt werden sollten. Allerdings sollten Sie dabei niemals den Bezug zur ausgeschriebenen Stelle vergessen. Unter Umständen bietet es sich an, die Zeit im Ausland kurz im Lebenslauf anzusprechen und im Anschreiben noch einmal etwas ausführlicher darauf einzugehen.

Auslandserfahrung lässt sich gut als Beleg für interkulturelle Kompetenz oder Sprachkenntnisse heranziehen. Dadurch können Sie sich im günstigen Fall von Bewerbern abheben, die bis auf die Auslandserfahrung über vergleichbare Qualifikationen und Berufserfahrung verfügen.

Auf den Zeitpunkt kommt es an

Allerdings gilt auch das nicht immer und für alle Fälle gleichermaßen. Auch der Zeitpunkt, wann Sie im Ausland waren, spielt eine Rolle bei der Bewerbung. Wenn Sie vor 20 Jahren nach dem Abitur kurz im Ausland waren, seitdem aber nur noch als Tourist internationalen Boden betreten haben, sollten Sie die Auslandserfahrung in Ihrer Bewerbung nicht erwähnen. In der Zwischenzeit hat sich viel zu viel getan, als dass Ihr Aufenthalt heute noch von Bedeutung wäre.

Hinzu kommt: Können Sie abgesehen davon keinen Aufenthalt im Ausland nachweisen, bringen Sie sich eher in eine ungünstige Ausgangslage. Dem Personaler wird so nämlich ganz deutlich, dass Sie in den letzten 20 Jahren keine Erfahrungen im Ausland gesammelt haben. Der Kontrast zu Bewerbern, die dagegen regelmäßig im Ausland waren, wird so nur unnötig deutlich – was Sie in eine schlechte Situation bringt.

Soll ich ein Muster verwenden?

Wenn Sie sich unsicher sind, wo und wie Sie den Punkt „Auslandserfahrung“ in Ihrer Bewerbung darstellen sollen, bietet sich immer wieder ein Muster an. Denn mit einem Muster können Sie einen Eindruck davon gewinnen, welche verschiedene Möglichkeiten es gibt, die Zeit im Ausland zu erwähnen. Jedoch ist genau das eine äußert individuelle Angelegenheit. Der eine ist längere Zeit in seinem Leben im Ausland gewesen und hat dort sogar gearbeitet, der andere hat hin und wieder Sprachreisen absolviert und so Auslandserfahrung gesammelt. Ein Muster kann Ihnen daher immer nur einen groben Anhaltspunkt geben, welche Möglichkeiten Sie für die Präsentation haben. Letzten Endes kommt es auf die konkrete Stelle, das Unternehmen und natürlich auch auf Sie als Bewerber an, wie Sie sich in Bezug auf Ihre Auslandserfahrung verhalten.

Generell gilt jedoch, dass berufliche Tätigkeiten im Ausland im Lebenslauf unter dem Punkt „Berufserfahrung“ stehen sollten. Dabei verwenden Sie bitte eine der möglichen Standard-Varianten. Also beispielsweise:

03/2007- 09/2010: Projektleitung, Madrid (Spanien), Firma Bosch

Ist dieser Punkt für die Stelle, auf die Sie sich bewerben relevant, dürfen Sie darauf auch noch einmal im Anschreiben eingehen. Das gilt natürlich auch für ein Auslandssemester, das Ihnen einen Vorsprung vor der Konkurrenz bescheren kann. Denken Sie aber bitte immer daran, dass es bei Punkten, die Sie in der Bewerbung erwähnen, einen konkreten Zusammenhang zum ausgeschriebenen Job geben muss.